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    ANLAGENORDNUNG

    1. Auf dem gesamten Areal, ausgenommen auf den gekennzeichneten Strecken, gilt absolutes Fahrverbot.
      Das Befahren der Anlage ist nur, mit auch für den Straßenverkehr tauglichen Fahrzeugen gestattet.

    2. Der Fahrer hat auf der Strecke Schutzausrüstung zu tragen:
      Pflicht: Helm, Brille, Handschuhe, Motorradstiefel, Brust- und Rückenschutz
      Empfohlen: Knie- und Ellbogenschutz, abriebfeste Kleidung und Nackenschutz

    3. Das Befahren der Sicherheitswege ist absolut verboten und wird zur Anzeige gebracht.

    4. Fahrer dürfen die markierte Rennstrecke, nur im Notfall bei den gekennzeichneten Ausfahrten verlassen. Das Überfahren der Absperrbänder und das Anhalten auf der Strecke ist verboten.

    5. Auf der Rennstrecke ist “Fahren auf Sicht” vorgeschrieben. Um überholende Fahrer nicht zu gefährden, hat vor einem Wechsel der Spur eine Absicherung nach hinten zu erfolgen.

    6. An gestürzten Fahrern darf nicht vorbei gefahren werden. Die Unfallstelle ist abzusichern und es ist “Erste Hilfe” zu leisten. Bis zur Bergung der Person und der Maschine ist die Bahn gesperrt.

    7. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht bzw. mit Zustimmung einer erwachsenen Person die Strecken benutzen.

    8. Motorräder sind auf einer öldichten Unterlegmatte abzustellen.

    9. Das Fahren ist nur mit Fahrzeugen mit einer Lärmemission von höchstens 98 DB erlaubt.

    10. Den Anweisungen des Streckenpersonals ist ausnahmslos Folge zu leisten.

    11. Jeder Fahrer hat sich bei der Ankunft anzumelden und beim Verlassen der Anlage abzumelden.

    12. Kleinmüll ist in den aufgestellten Mülltonnen zu entsorgen. Sämtlicher Sperr- bzw. Sondermüll ist wieder mitzunehmen.
    13. Die Sanitäranlagen (Toiletten und Dusche) sind sauber zu halten.

    14. Begleitpersonen und Zuschauern ist das Betreten der Rennstrecke untersagt. Diese dürfen sich nur in den dementsprechend gekennzeichneten Zonen aufhalten.

    15. Der Gebrauch von Elektroheizungen auf dem Gelände ist nicht gestattet.

     

    Alle Vorgänge auf der Anlage geschehen auf eigene Gefahr. Der Betreiber der Anlage haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden jeglicher Art und lehnt jede Verantwortung für Fahrer, Fahrzeuge, Material und Personen ab.
    Wir weisen darauf hin, dass jede Übertretung zur Anzeige gebracht werden muss, und den Verlust der gesamten Fahrgebühr (auch der Jahres- und der Saisonkarte) bzw. einen Verweis vom Gelände nach sich zieht.

    Jeder einzelne Punkt ist eine Grundvoraussetzung unserer Bewilligung, und das Nichteinhalten hat den Entzug der Gesamtbewilligung unserer Anlage zur Folge.                                                               

     

    VERWALTUNG
    XBOWL Arena GmbH, Bahnhofstraße 88, 5440 Golling

    STRECKENADRESSE
    Paß-Lueg-Straße 16, 5451 Tenneck

    HANDYNUMMER DES STRECKENVERANTWORTLICHEN
    0664/212 47 50